Recht
Auf Grundlage der euro­pä­ischen Ge­setz­ge­bung sind alle EU-Mit­glieds­staaten der Gemeinschaft verpflichtet, den Sicherheits- und Gesundheitsschutz für alle Ar­beit­ne­hmer zu gewährleisten (Rahmenrichtlinie 89/391/EWG). Die Umsetzung dieser For­der­ung erfolgt in den einzelnen Mit­glieds­staaten in unterschiedlicher Form und Aus­prä­gung, eine Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten (die Begriffe unterscheiden sich in den einzelnen Mitgliedsstaaten) ist jedoch für alle Unternehmen in Europa Pflicht.

Art, Umfang und somit der Aufwand für die Unternehmen ist abhängig von der Branche (Gefährdungspotential), der Mitarbeiterzahl sowie von den Regelungen des jeweiligen nationalen Gesetzgebers.
Präventionsfachleute
Unter Sicher­heits­fach­kräfte­/­Betriebs­ärzte haben Sie die Möglichkeit, kos­ten­los und unverbindlich attraktive Angebote für Ihr Unternehmen ent­sprech­end dem für Sie erforderlichen Umfang einzuholen.

Unser Datenbestand 2020 verfügt über mehr als 2900 Anbieter eu­ro­pa­weit und ist somit auf nationalen und internationalen Ebenen die aktuell größte deutsch­spra­chige Da­ten­bank. Und Sie können davon profitieren!
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