Hier haben Sie die Möglichkeit, die erforderliche jährliche Präventionszeit nach § 82 a ArbeitnehmerInnenschutzgesetz einfach und schnell zu berechnen.
Geben Sie die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten Ihres Unternehmens an :
davon Arbeitnehmer an Büroarbeitsplätzen oder vergleichbar (geringe körperliche Belastung):
davon Arbeitnehmer an allen sonstigen Arbeitsplätzen:
Wie viele von den vorgenannten Arbeitnehmern führen mindestens 50 mal/Jahr Nachtarbeit im Sinne des Art. VII Abs. 1 des Nachtschwerarbeitsgesetzes, BGBl. I Nr. 354/1981 durch?
Berücksichtigen Sie bei allen Angaben Teilzeitbeschäftigte anteilmäßig.